

Kl. B/ B197
Führerscheinklasse B / B197
Der Führerschein Klasse B ermöglicht das Führen von Personenkraftwagen und leichten LKW bis 3500kg zG
Beschreibung:
Kraftfahrzeuge
auch mit Anhänger
B197
Nach mindestens 10 Schaltstunden zu je 45min kann die Schaltkompetenz nach erfogreichem Test 15min vom Fahrlehrer/in ausgestellt werden. Die eigentliche Prüfung findet mit dem Automatikfahrzeug statt.
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen:
keine
Einschluss:
Klasse AM und L
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung
Ersterteilung: 30, Erweiterung: 20 Fragen
Bestanden: 10/6 Fehlerpunkte (2 x 5 Fehlerpunkte nicht bestanden)
und
Praktische Prüfung
55 Minuten, 3 Grundfahraufgaben

Kl. B96
Der Führerschein Klasse B96 ermöglicht das Führen von Kombinationen eines Zugfahrzeugs der Kl. B und einem Anhänger bis max. 4250kg zG.
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen:
Vorbesitz der Klasse B
Einschluss:
–
Ausbildung B 96:
Theoretische Schulung von 2,5 Std. (150 min.)
Praktische Übungen von 3,5 Std. (270 min.)
Keine Prüfungen erforderlich!

Kl. BE
Der Führerschein Klasse BE ermöglicht das Führen von Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
Beschreibung:
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen:
Vorbesitz der Klasse B
Einschluss:
–
Hinweise:
Ausbildung:
Praxis
Prüfung:
Praktische Prüfung
55 Minuten, 1 Grundfahraufgabe
(Rückwärtsfahren um die Ecke nach links)
Weitere Hinweise:
Übersteigt die zGM des Anhängers 3500 kg, dann wird die Klasse C1E benötigt

Kl. AM
Der Führerschein Klasse AM ermöglicht das Führen von zweirädrigen Kleinkrafträdern (Mopeds).
Beschreibung:
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit
auch mit Beiwagen.
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
Vierrädrige Leichkraftfahrzeuge mit
Mindestalter:
16 Jahre
Voraussetzungen:
–
Einschluss:
–
Hinweise:
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung
Ersterteilung: 30, Erweiterung: 20 Fragen
Bestanden: 10/6 Fehlerpunkte (2 x 5 Fehlerpunkte nicht bestanden)
und
Praktische Prüfung
55 Minuten, 4 Grundfahraufgaben

Kl. A1
Der Führerschein Klasse A1 ermöglicht das Führen von Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Beschreibung:
Krafträder mit
auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
Mindestalter:
16 Jahre
Voraussetzungen:
-
Einschluss:
Klasse AM
Hinweise:
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung
Ersterteilung: 30, Erweiterung: 20 Fragen
Bestanden: 10/6 Fehlerpunkte (2 x 5 Fehlerpunkte nicht bestanden)
und
Praktische Prüfung
70 Minuten, 6 Grundfahraufgaben
Weitere Hinweise:
Die 80 km/h Begrenzung für die 16 und 17-jährigen entfällt.

Kl. A2
Der Führerschein Klasse A2 ermöglicht das Führen von Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 125 cm³ mit Leistungsbeschränkung bis max. 35KW/48PS.
Beschreibung:
Krafträder mit
auch mit Beiwagen.
Mindestalter:
18 Jahre
Voraussetzungen:
–
Einschluss:
Klasse AM und A1
Hinweise:
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung
Ersterteilung: 30, Erweiterung: 20 Fragen
Bestanden: 10/6 Fehlerpunkte (2 x 5 Fehlerpunkte nicht bestanden)
Entfällt bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1
und
Praktische Prüfung
70 Minuten, 6 Grundfahraufgaben
60 Minuten, 4 Grundfahraufgaben
bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1

Kl. A
Der Führerschein Klasse A ermöglicht das Führen von Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h ohne Leistungsbeschränkung.
Beschreibung:
Krafträder mit
auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
Mindestalter:
24 Jahre bei Direkteinstieg / 21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge / 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Einschluss:
Klasse A1, A2 und AM
Hinweise:
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung
Ersterteilung: 30, Erweiterung: 20 Fragen
Bestanden: 10/6 Fehlerpunkte (2 x 5 Fehlerpunkte nicht bestanden)
Entfällt bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
und
Praktische Prüfung
70 Minuten, 6 Grundfahraufgaben
60 Minuten, 4 Grundfahraufgaben
bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

Kl. B196
Fahrerschulung 125cm³
Beschreibung: Die mögliche Eintragung der Schlüsselzahl B196 in den Führerschein.
4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten Theorie
(entspricht 8 x 45 Minuten Unterricht) sowie
5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten Praxis
(entspricht 10 x 45 Minuten Fahrunterricht) bei erfolgreichem Abschluss bekommt der Teilnehmer eine Bescheinigung zur Vorlage für die Behörde.
Achtung:
- Berechtigt nur zum Fahren innerhalb Deutschlands
- kein vereinfachter Aufstieg zur Kl. A2 möglich
- Mindestalter 25 Jahre
- Führerschein Besitz mindestens 5 Jahre
