Kl. B/ B197

Führerscheinklasse B / B197

Der Führerschein Klasse B ermöglicht das Führen von Personenkraftwagen und leichten LKW bis 3500kg zG

Beschreibung:

Kraftfahrzeuge

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

B197

Nach mindestens 10 Schaltstunden zu je 45min kann die Schaltkompetenz nach erfogreichem Test 15min vom Fahrlehrer/in ausgestellt werden. Die eigentliche Prüfung findet mit dem Automatikfahrzeug statt.

Mindestalter:

18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)

Voraussetzungen:

keine

Einschluss:

Klasse AM und L

Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung
Ersterteilung: 30, Erweiterung: 20 Fragen
Bestanden: 10/6 Fehlerpunkte (2 x 5 Fehlerpunkte nicht bestanden)
und
Praktische Prüfung
55 Minuten, 3 Grundfahraufgaben

Kl. B96

Der Führerschein Klasse B96 ermöglicht das Führen von Kombinationen eines Zugfahrzeugs der Kl. B und einem Anhänger bis max. 4250kg zG.

Mindestalter:

18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)

Voraussetzungen:

Vorbesitz der Klasse B

Einschluss:

–
Ausbildung B 96:
Theoretische Schulung von 2,5 Std. (150 min.) 
Praktische Übungen von 3,5 Std. (270 min.)

Keine Prüfungen erforderlich!

Kl. BE

Der Führerschein Klasse BE ermöglicht das Führen von Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3500 kg

Beschreibung:

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3500 kg

Mindestalter:

18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)

Voraussetzungen:

Vorbesitz der Klasse B

Einschluss:

–

Hinweise:

Ausbildung:
Praxis
Prüfung:
Praktische Prüfung
55 Minuten, 1 Grundfahraufgabe
(Rückwärtsfahren um die Ecke nach links) 
 

Weitere Hinweise:

Übersteigt die zGM des Anhängers 3500 kg, dann wird die Klasse C1E benötigt

Kl. AM

Der Führerschein Klasse AM ermöglicht das Führen von zweirädrigen Kleinkrafträdern (Mopeds).

Beschreibung:

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,

auch mit Beiwagen. 
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)

Vierrädrige Leichkraftfahrzeuge mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
  • maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
  • Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)

 

Mindestalter:

16 Jahre

Voraussetzungen:

–

Einschluss:

–

Hinweise:

Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung
Ersterteilung: 30, Erweiterung: 20 Fragen
Bestanden: 10/6 Fehlerpunkte (2 x 5 Fehlerpunkte nicht bestanden)
und
Praktische Prüfung
55 Minuten, 4 Grundfahraufgaben

Kl. A1

Der Führerschein Klasse A1 ermöglicht das Führen von Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Beschreibung:

Krafträder mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,

auch mit Beiwagen.


Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung bis 15 kW.

Mindestalter:

16 Jahre

Voraussetzungen:

-

Einschluss:

Klasse AM

Hinweise:

Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung
Ersterteilung: 30, Erweiterung: 20 Fragen
Bestanden: 10/6 Fehlerpunkte (2 x 5 Fehlerpunkte nicht bestanden)
und
Praktische Prüfung
70 Minuten, 6 Grundfahraufgaben

Weitere Hinweise:

Die 80 km/h Begrenzung für die 16 und 17-jährigen entfällt.

Kl. A2

Der Führerschein Klasse A2 ermöglicht das Führen von Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 125 cm³ mit Leistungsbeschränkung bis max. 35KW/48PS.

Beschreibung:

Krafträder mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,

auch mit Beiwagen.

Mindestalter:

18 Jahre

Voraussetzungen:

–

Einschluss:

Klasse AM und A1

Hinweise:

Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung
Ersterteilung: 30, Erweiterung: 20 Fragen
Bestanden: 10/6 Fehlerpunkte (2 x 5 Fehlerpunkte nicht bestanden)
Entfällt bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1
und
Praktische Prüfung
70 Minuten, 6 Grundfahraufgaben
60 Minuten, 4 Grundfahraufgaben
bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1

Kl. A

Der Führerschein Klasse A ermöglicht das Führen von Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h ohne Leistungsbeschränkung.

Beschreibung:

Krafträder mit

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,

auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • Leistung von mehr als 15 kW oder
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter:

24 Jahre bei Direkteinstieg / 21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge / 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

Einschluss:

Klasse A1, A2 und AM

Hinweise:

Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung
Ersterteilung: 30, Erweiterung: 20 Fragen
Bestanden: 10/6 Fehlerpunkte (2 x 5 Fehlerpunkte nicht bestanden)
Entfällt bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
und
Praktische Prüfung
70 Minuten, 6 Grundfahraufgaben
60 Minuten, 4 Grundfahraufgaben
bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

Kl. B196

Fahrerschulung 125cm³
‍
Beschreibung: Die mögliche Eintragung der Schlüsselzahl B196 in den Führerschein.
‍
4  Unterrichtseinheiten a 90 Minuten Theorie
(entspricht 8 x 45 Minuten Unterricht) sowie
‍
5  Unterrichtseinheiten a 90 Minuten Praxis
(entspricht 10 x 45 Minuten Fahrunterricht) bei erfolgreichem Abschluss bekommt der Teilnehmer eine Bescheinigung zur Vorlage für die Behörde.

 
Achtung:
- Berechtigt nur zum Fahren innerhalb Deutschlands
- kein vereinfachter Aufstieg zur Kl. A2 möglich 
- Mindestalter 25 Jahre
- Führerschein Besitz mindestens 5 Jahre

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