BMW 118d Sportline 6-Gang

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zG) mit nicht mehr als 9 Sitzplätzen. Auch mit Anhängern bis 750 kg zG oder Anhänger über 750 kg zG, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht überschreitet. Dreirädrige Kfz mit max. 15 kW Motorleistung und einem Mindestalter des Fahrers von 21 Jahren (gilt nur in Deutschland)

  • Theorie: 12 Lektionen Grundunterricht + 2 Lektionen spezifischer Unterricht.
    Bei Vorbesitz einer anderen Klasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen Grundunterricht + 2 Lektionen spezifischer Unterricht.
  • Übungsfahrten: Anzahl je nach Bedarf
  • Sonderfahrten: Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (5 Landstraßenfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Dunkelheitsfahrten)
  • Prüfungen: Theorie und Praxisprüfung 55 min
  • Mindestalter: 18 Jahre (BF17 – Begleitetes Fahren 17 Jahren)
  • Einschluss der FE- Klassen AM und L

BMW 320i Automatik
BMW 118d Sportline 6-Gang

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zG) mit nicht mehr als 9 Sitzplätzen. Auch mit Anhängern bis 750 kg zG oder Anhänger über 750 kg zG, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht überschreitet. Dreirädrige Kfz mit max. 15 kW Motorleistung und einem Mindestalter des Fahrers von 21 Jahren (gilt nur in Deutschland)

  • Theorie: 12 Lektionen Grundunterricht + 2 Lektionen spezifischer Unterricht.
    Bei Vorbesitz einer anderen Klasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen Grundunterricht + 2 Lektionen spezifischer Unterricht.
  • Übungsfahrten: Anzahl je nach Bedarf
  • Sonderfahrten: Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (5 Landstraßenfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Dunkelheitsfahrten)
  • Prüfungen: Theorie und Praxisprüfung 55 min
  • Mindestalter: 18 Jahre (BF17 – Begleitetes Fahren 17 Jahren)
  • Einschluss der FE- Klassen AM und L
  • B197: Nach mindestens 10 Schaltstunden zu je 45min und einer erfolgreichen 15min Testfahrt durch den Fahrlehrer kann die Schaltkompetenz nachgewiesen werden/ Gültig im In- und Ausland

BMW 320i Automatik

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zG) mit nicht mehr als 9 Sitzplätzen. Auch mit Anhängern bis 750 kg zG oder Anhänger über 750 kg zG, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht überschreitet. Dreirädrige Kfz mit max. 15 kW Motorleistung und einem Mindestalter des Fahrers von 21 Jahren (gilt nur in Deutschland)

  • Theorie: 12 Lektionen Grundunterricht + 2 Lektionen spezifischer Unterricht.
    Bei Vorbesitz einer anderen Klasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen Grundunterricht + 2 Lektionen spezifischer Unterricht.
  • Übungsfahrten: Anzahl je nach Bedarf
  • Sonderfahrten: Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (5 Landstraßenfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Dunkelheitsfahrten)
  • Prüfungen: Theorie und Praxisprüfung 55 min
  • Mindestalter: 18 Jahre (BF17 – Begleitetes Fahren 17 Jahren)
  • Einschluss der FE- Klassen AM und L
  • B78: Nur Automatik, keine Schaltfahrzeuge erlaubt

Der große Anhängerschein

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit max. 3,5 t zG.

  • Theorie: keine
  • Übungsfahrten: Anzahl je nach Bedarf
  • Sonderfahrten: Mindestens 5 Fahrstunden zu 45 Minuten (1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt, 3 Landstraßenfahrten)
  • Prüfung: Praktische Prüfung 55min
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitendem Fahren)
  • Voraussetzung: Vorbesitz der Kl. B

Der kleine Anhängerschein

Kfz der Klasse B mit Anhängern über 750 kg zG sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination über 3,5t zG aber nicht über 4,25 t zG liegt.

  • Theorie: 150 Minuten
  • Praxis Fahrstunden: 270 Minuten
  • Prüfungen: keine Prüfung erforderlich, nur Ausbildungsbescheinigung
  • Mindestalter: 18 (17 bei begleitendem Fahren)
  • Voraussetzungen: Führerschein Klasse B oder BF17

 

Online Memory mit ABS

Zweirädrige Kfz mit max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 4 kW Nutzleistung und max. 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotor oder mit anderer Antriebsform

Dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 2 Sitzplätzen, max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 4 kW Nutzleistung, max. 270 kg Leermasse und max. 50 ccm Hubraum (bei Fremdzündungsmotor) oder 500 ccm Hubraum (bei Selbstzündungsmotor) oder mit anderer Antriebsform

Vierrädrige Quads mit max. 2 Sitzplätzen, max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 4 kW Nutzleistung, max. 425 kg Leermasse und max. 50 ccm Hubraum (bei Fremdzündungsmotor) oder 500 ccm Hubraum (bei Selbstzündungsmotor) oder mit anderer Antriebsform

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit max. 2 Sitzplätzen, max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 6 kW Nutzleistung, max. 425 kg Leermasse und max. 50 ccm Hubraum (bei Fremdzündungsmotor) oder 500 ccm Hubraum (bei Selbstzündungsmotor) oder mit anderer Antriebsform

  • Mindestalter 15 Jahre
  • Theorie: 12 Lektionen Grundunterricht+ 2 Lektionen spezifischer Unterricht
  • Fahrstunden: Anzahl je nach Bedarf
  • Prüfungen: Theorie und Praxis 55min

Honda CB125R mit ABS

Leichtkrafträder mit max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW/ 15 PS Leistung. Das Verhältnis Leistung/ Gewicht darf max. 0,1 KW/kg betragen. Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15KW.

  • Theorie: 12 Lektionen Grundunterricht + 4 Lektionen spezifischer Unterricht
  • Übungsfahrten: Anzahl je nach Bedarf
  • Sonderfahrten: Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten, 5 Landstraßenfahrten)
  • Prüfungen: Theorie und Praxis 70 min
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Einschluss der Kl. AM
  • Probezeitbeginn

Honda CB500F mit ABS

Krafträder mit max. 35 kW/ 48 PS Leistung und einem Leistung/Leergewicht-Verhältnis von max. 0,2 kW/kg.

  • Die Ausgangsleistung vom Motorrad darf höchstens 70 kW/ 96 PS betragen
  • Theorie: 12 Lektionen Grundunterricht + 4 Lektionen spezifischer Unterricht. Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen Grundunterricht + 4 Lektionen spezifischer Unterricht
  • Übungsfahrten: Anzahl je nach Bedarf
  • Sonderfahrten: Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (4 Autobahn-, 3 Nacht-, 5 Landstraßenfahrten)
  • Prüfungen: Theorie und Praxis 70 min
  • Einschluss der Kl. AM, A1
  • Mindestalter: 18 Jahre

Bei Vorbesitz der Klasse A1 unter 2 Jahren

  • Theorie: 6 Lektionen Grundunterricht + 4 Lektionen spezifischer Unterricht
  • Übungsfahrten: Anzahl je nach Bedarf
  • Sonderfahrten: 6 Fahrstunden zu 45 Minuten (2 Autobahnfahrten, 1 Nacht-, 3 Landstraßenfahrten)
  • Prüfungen: Theorie und Praxis 70 min
  • Mindestalter: 18 Jahre

Bei Vorbesitz der Klasse A1 ab 2 Jahren

  • Übungsfahrten: Anzahl je nach Bedarf
  • Prüfung: nur Praxis 60 min
  • Mindestalter: 18 Jahre

Kawasaki Z650 mit ABS

Schwere und leistungsstarke Krafträder mit mehr als 35 KW/ 48 PS und Trikes.

  • Theorie: 12 Lektionen Grundunterricht + 4 Lektionen spezifischer Unterricht. Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen Grundunterricht + 4 Lektionen spezifischer Unterricht.
  • Übungsfahrten: Anzahl je nach Bedarf
  • Sonderfahrten: Mindestens 12 Fahrstunden zu 45 Minuten (4 Autobahn-, 3 Nacht-, 5 Landstraßenfahrten)
  • Prüfungen: Theorie und Praxis 70 min
  • Mindestalter: 24 Jahre

Bei Vorbesitz der Klasse A2 unter 2 Jahren

  • Theorie: 6 Lektionen Grundunterricht+ 4 Lektionen spezifischer Unterricht
  • Übungsfahrten: Anzahl je nach Bedarf
  • Sonderfahrten: Mindestens 6 Fahrstunden zu 45 Minuten (2 Autobahnfahrten, 1 Nacht-, 3 Landstraßenfahrten)
  • Prüfungen: Theorie und Praxis 70 min
  • Mindestalter: 24 Jahre

Bei Vorbesitz der Klasse A2 ab 2 Jahren

  • Übungsfahrten: Anzahl je nach Bedarf
  • Prüfung: nur Praxis 60 min
  • Mindestalter: 20 Jahre

Honda PCX 125 mit ABS oder
Honda CB125R mit ABS

Krafträder mit max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW/ 15 PS Leistung und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 KW

  • B 196 ist eine Erweiterung der Kl. B mit einer Fahrerschulung 
  • 4 x 90 min Theoriestunden spezifischer Teil Motorrad Pflicht
  • Mind. 5 prakt. Fahrstunden zu je 90 min Pflicht
  • Keine Prüfung erforderlich
  • Es ist keine Anrechnung und Aufstiegsprüfung auf Kl. A2 möglich
  • Gültig nur in Deutschland
  • Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre und mind. 5 Jahre die Fahrerlaubnis Kl.B

 

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