Kl. B/ B197
Unsere modernen Fahrzeuge:
BMW 3er und BMW 1er

Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg

Mindestalter: 18 / 17*               

Kraftfahrzeuge – ausgenommen  Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen  Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht  mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut  sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr  als 750 kg)        

oder            

mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird auch erteilt zum  Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines  Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur,  soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.  

Übergangsregelung:
Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilt  worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) bleiben im Umfang der  bisherigen Berechtigung bestehen und erstrecken vorbehaltich der  Bestimmung in § 76 FeV sich auf den Umfang der ab dem 19. Januar 2013  geltenden Fahrerlaubnisse. Auf Antrag wird Inhabern von Fahrerlaubnissen alten Rechts ein neuer Führerschein mit Umstellung auf die neuen  Fahrerlaubnisklassen entsprechend Satz 1 ausgefertigt.

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B, die bis zum 18.01.2013 erteilt wurde, dürfen ab dem 19.01.2013 alle Fahrzeugkombinationen bis 3.500 kg zGM führen, auch wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer ist als die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs.                 

Eingeschlossene Klassen: AM und L
Befristung:
Fahrerlaubnis nicht befristet, Führerschein gilt 15 Jahre
Eignungsnachweis:
Sehtestbescheinigung nach § 12 Absatz 3 FeV oder ein Zeugnis oder  ein Gutachten nach § 12 Absatz 4 FeV oder ein Zeugnis nach § 12 Absatz 5 FeV.
Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe.

Automatik-Vermerk Schlüsselzahl 78:
Ist das bei der Prüfungsfahrt verwendete Kraftfahrzeug ohne ein Schaltgetriebe mit Kupplunghebel ausgestattet, ist die Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen ohne Kupplungshebel zu beschränken.           Die Beschränkung ist auf Antrag aufzuheben, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis dem Sachverständigen oder Prüfer in einer praktischen Prüfung nachweist, dass er zur sicheren Führung eines mit einem Schaltgetriebe ausgestatteten Kraftfahrzeugs der betreffenden oder einer entsprechenden höheren Klasse befähigt ist.

Theorieunterricht:

12 x 90min Grundstoff + 2 x 90min Spezifischer Stoff

Theorieprüfung:

30 Fragen bei Ersterwerb/ max. 10 Fehlerpunkte

20 Fragen bei Erweiterung/ max. 6 Fehlerpunkte

Praxis:

Fahrstundenanzahl: Je nach Bedarf individuell

5 Sonderfahrten Überland/ Landstraße zu je 45min

4 Sonderfahrten Autobahn zu je 45min

3 Sonderfahrten bei Dunkelheit/ Dämmerung zu je 45min

Prüfung Praxis:

55min

Kl. B96

Mindestalter: 18 / 17*

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen  bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit  einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige  Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3 500 kg überschreitet, aber 4 250  kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden,  wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder  die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis für die Klasse B  zugeteilt werden.                  

Für die Eintragung der  Schlüsselzahl 96 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es einer Fahrerschulung. Die Inhalte der Fahrerschulung ergeben sich aus Anlage  7a. Eine Prüfung findet nicht statt.              

Beim Antrag auf Eintragung  der Schlüsselzahl 96 in die Klasse B ist vor deren Eintragung der Nachweis einer Fahrerschulung nach dem Muster nach Anlage 7a  beizubringen.          

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B


Ausbildung B 96:
Theoretische Schulung von 2,5 Std. (150 min.) 
Praktische Übungen von 3,5 Std. (270 min.)

Keine Prüfungen erforderlich!

Kl. BE

Kfz mit Anhänger >750 kg, Kombination über 3.500 kg

Mindestalter: 18 / 17*               

Fahrzeugkombinationen, die  aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder  Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers  oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.               

Übergangsregelung:
Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilt  worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) bleiben im Umfang der  bisherigen Berechtigung bestehen und erstrecken vorbehaltich der  Bestimmung in § 76 FeV sich auf den Umfang der ab dem 19. Januar 2013  geltenden Fahrerlaubnisse. Auf Antrag wird Inhabern von Fahrerlaubnissen alten Rechts ein neuer Führerschein mit Umstellung auf die neuen  Fahrerlaubnisklassen entsprechend Satz 1 ausgefertigt.

Inhaber einer Fahrerlaubnis  der Klasse BE, die bis zum 18.01.2013 erteilt wurde, dürfen auch ab dem  19.01.2013 weiterhin Fahrzeugkombinationen führen, bei denen die zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg.               

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B
Befristung:
Fahrerlaubnis nicht befristet, Führerschein gilt 15 Jahre
Eignungsnachweis:
Sehtestbescheinigung nach § 12 Absatz 3 FeV oder ein Zeugnis oder  ein Gutachten nach § 12 Absatz 4 FeV oder ein Zeugnis nach § 12 Absatz 5 FeV.
Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe.

Theorieunterricht: entfällt

Theorieprüfung: entfällt

Praxis:

Fahrstundenanzahl: Je nach Bedarf individuell

3 Sonderfahrten Überland/ Landstraße zu je 45min

1 Sonderfahrten Autobahn zu je 45min

1 Sonderfahrten bei Dunkelheit/ Dämmerung zu je 45min

Prüfung Praxis:

55min

Kl. AM
Unser Fahrzeug:
Online Memory mit ABS

Zwei- u. dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Mindestalter: 15

Zweirädrige Kleinkrafträder  (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten  Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen  Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von  nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,

Krafträder mit einer durch  die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h  und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich  der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder  mit Hilfsmotor),

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht  mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen  Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als  350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von  Elektrofahrzeugen.

Eingeschlossene Klassen: Keine
AM ist eingeschlossen in den Klassen: A1, A2, A, B und T
Befristung:
Fahrerlaubnis nicht befristet, Führerschein gilt 15 Jahre
Eignungsnachweis:
Sehtestbescheinigung nach § 12 Absatz 3 FeV oder ein Zeugnis oder  ein Gutachten nach § 12 Absatz 4 FeV oder ein Zeugnis nach § 12 Absatz 5 FeV.
Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe.

Theorieunterricht:

12 x 90min Grundstoff + 2 x 90min Spezifischer Stoff

Theorieprüfung:

30 Fragen bei Ersterwerb/ max. 10 Fehlerpunkte

Praxis:

Fahrstundenanzahl: Je nach Bedarf individuell

Prüfung Praxis:

55min

Kl. A1
Unser Fahrzeug;
Honda CB125R mit ABS

Leichtkrafträder bis 125 cm³, dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW

 Mindestalter: 16

Krafträder (auch mit  Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung  von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum  Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt

und

dreirädrige Kraftfahrzeuge  mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50  cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten  Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von  bis zu 15 kW.

Übergangsregelung:
Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilt  worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) bleiben im Umfang der  bisherigen Berechtigung bestehen und erstrecken vorbehaltich der  Bestimmung in § 76 FeV sich auf den Umfang der ab dem 19. Januar 2013  geltenden Fahrerlaubnisse. Auf Antrag wird Inhabern von Fahrerlaubnissen alten Rechts ein neuer Führerschein mit Umstellung auf die neuen Fahrerlaubnisklassen entsprechend Satz 1 ausgefertigt.

Inhaber einer Fahrerlaubnis  der Klasse A1, die bis zum 18.01.2013 erteilt wurde, dürfen ab dem  19.01.2013 auch vor Vollendung des 18.Lebensjahres ein Leichtkraftrad  ohne bauartbestimmte Höchtsgeschwindigkeit und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW führen.

Eingeschlossene Klassen: AM
A1 ist eingeschlossen in den Klassen: A2 und A
Befristung:
Fahrerlaubnis nicht befristet, Führerschein gilt 15 Jahre
Eignungsnachweis:
Sehtestbescheinigung nach § 12 Absatz 3 FeV oder ein Zeugnis oder  ein Gutachten nach § 12 Absatz 4 FeV oder ein Zeugnis nach § 12 Absatz 5 FeV.
Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe.

Theorieunterricht:

12 x 90min Grundstoff bei Ersterwerb+ 4 x 90min Spezifischer Stoff

(6 x 90min Grundstoff bei Vorbesitz einer Klasse)

Theorieprüfung:

30 Fragen bei Ersterwerb/ max. 10 Fehlerpunkte

20 Fragen bei Erweiterung/ max. 6 Fehlerpunkte

Praxis:

Fahrstundenanzahl: Je nach Bedarf individuell

5 Sonderfahrten Überland/ Landstraße zu je 45min

4 Sonderfahrten Autobahn zu je 45min

3 Sonderfahrten bei Dunkelheit/ Dämmerung zu je 45min

Prüfung Praxis:

70min

Kl. A2
Unser Fahrzeug:
Honda CB500 mit ABS

Krafträder bis 35 kW            

Mindestalter: 18

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.                 

Übergangsregelung:
Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilt  worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) bleiben im Umfang der  bisherigen Berechtigung bestehen und erstrecken vorbehaltich der  Bestimmung in § 76 FeV sich auf den Umfang der ab dem 19. Januar 2013  geltenden Fahrerlaubnisse. Auf Antrag wird Inhabern von Fahrerlaubnissen alten Rechts ein neuer Führerschein mit Umstellung auf die neuen  Fahrerlaubnisklassen entsprechend Satz 1 ausgefertigt.

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt), die bis zum 18. Januar 2013 erteilt wurden, dürfen
a) Krafträder der Klasse A2 und
b) nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Kraftfahrzeuge der Klasse A führen.
                  

Eingeschlossene Klassen: AM und A1
A2 ist eingeschlossen in den Klassen: A
Befristung:
Fahrerlaubnis nicht befristet, Führerschein gilt 15 Jahre
Eignungsnachweis:
Sehtestbescheinigung nach § 12 Absatz 3 FeV oder ein Zeugnis oder  ein Gutachten nach § 12 Absatz 4 FeV oder ein Zeugnis nach § 12 Absatz 5 FeV.
Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe.

Theorieunterricht:

12 x 90min Grundstoff bei Ersterwerb+ 4 x 90min Spezifischer Stoff

(6 x 90min Grundstoff bei Vorbesitz einer Klasse)

Theorieprüfung:

30 Fragen bei Ersterwerb/ max. 10 Fehlerpunkte

20 Fragen bei Erweiterung/ max. 6 Fehlerpunkte

Praxis:

Fahrstundenanzahl: Je nach Bedarf individuell

5 Sonderfahrten Überland/ Landstraße zu je 45min bei Ersterwerb

4 Sonderfahrten Autobahn zu je 45min bei Ersterwerb

3 Sonderfahrten bei Dunkelheit/ Dämmerung zu je 45min bei Erstwerb

Prüfung Praxis:

70min

60 min bei Aufstieg auf A2

Kl. A
Unser Fahrzeug:
Kawasaki Z650 mit ABS

Kräftäder über 50 cm³, dreirädrige Kraftfahrzeugeüber 15 kW            

Mindestalter: 24*           

Krafträder (auch mit  Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h           

und

dreirädrige Kraftfahrzeuge  mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³  bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.         

* Mindestalter:
24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.     

Übergangsregelung:
 Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilt  worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) bleiben im Umfang der  bisherigen Berechtigung bestehen und erstrecken vorbehaltich der  Bestimmung in § 76 FeV sich auf den Umfang der ab dem 19. Januar 2013  geltenden Fahrerlaubnisse. Auf Antrag wird Inhabern von Fahrerlaubnissen alten Rechts ein neuer Führerschein mit Umstellung auf die neuen  Fahrerlaubnisklassen entsprechend Satz 1 ausgefertigt.   

Eingeschlossene Klassen: AM, A1 und A2
A ist in keiner anderen Klasse eingeschlossen
Befristung:
Fahrerlaubnis nicht befristet, Führerschein gilt 15 Jahre
Eignungsnachweis:
Sehtestbescheinigung nach § 12 Absatz 3 FeV oder ein Zeugnis oder  ein Gutachten nach § 12 Absatz 4 FeV oder ein Zeugnis nach § 12 Absatz 5 FeV.
Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe.      

Theorieunterricht:

12 x 90min Grundstoff bei Ersterwerb+ 4 x 90min Spezifischer Stoff

(6 x 90min Grundstoff bei Vorbesitz einer Klasse)

Theorieprüfung:

30 Fragen bei Ersterwerb/ max. 10 Fehlerpunkte

20 Fragen bei Erweiterung/ max. 6 Fehlerpunkte

Praxis:

Fahrstundenanzahl: Je nach Bedarf individuell

5 Sonderfahrten Überland/ Landstraße zu je 45min bei Ersterwerb

4 Sonderfahrten Autobahn zu je 45min bei Ersterwerb

3 Sonderfahrten bei Dunkelheit/ Dämmerung zu je 45min bei Erstwerb

Prüfung Praxis:

70min

60 min bei Aufstieg auf A

Kl. B196
Unser Fahrzeug:
Honda PCX125 mit ABS

Fahrerschulung 125cm³
‍
Beschreibung: Die mögliche Eintragung der Schlüsselzahl B196 in den Führerschein.
‍
4  Unterrichtseinheiten a 90 Minuten Theorie
(entspricht 8 x 45 Minuten Unterricht) sowie
‍
5  Unterrichtseinheiten a 90 Minuten Praxis
(entspricht 10 x 45 Minuten Fahrunterricht) bei erfolgreichem Abschluss bekommt der Teilnehmer eine Bescheinigung zur Vorlage für die Behörde.

 
Achtung:
- Berechtigt nur zum Fahren innerhalb Deutschlands
- kein vereinfachter Aufstieg zur Kl. A2 möglich 
- Mindestalter 25 Jahre
- Führerschein Besitz mindestens 5 Jahre

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